Unter Zivilrecht wird im Allgemeinen die rechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei natürlichen Personen oder zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person (wie z.B. einer AG, einer GmbH, einem Verein, usw.) untereinander verstanden.
Kern des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier werden im ersten Teil allgemeine Regeln für das Handeln der Personen festgelegt und im zweiten, dem besonderen Teil, konkrete Regeln für häufig wiederkehrende Geschäfte z.B.