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Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
  • Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Übertragungsverträge, Grunddienst­barkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregister­anmeldungen
  • Eine Reihe von Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschafts­gründungs­verträge oder Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung; andere, wie Testamente, können optional notariell beurkundet werden.