Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Übertragungsverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Eine Reihe von Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung; andere, wie Testamente, können optional notariell beurkundet werden.