Awesome Image
Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wir vertreten Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.

Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Es ist in zahlreichen Gesetzen geregelt. Das Arbeitsrecht unterliegt mehr als andere Rechtsgebiete einer ständigen Weiterentwicklung und Wandlung, die von der Rechtsprechung betrieben werden. Auch gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das mehr vom Europäischen Recht und Europäischen Gerichtshof beeinflusst wird als das Arbeitsrecht.

Im Falle einer Kündigung raten wir dringend, sich schnellstmöglich beraten zu lassen, da im Arbeitsrecht besonders kurze Fristen gelten. Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage liegt bei 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. In vielen Tarifverträgen gibt es kurze Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus rückständigen Lohn usw.

Beratungsschwerpunkte

Arbeitsvertrag

Prüfung bestehender Arbeitsverträge z. B. auf Rechtsgültigkeit enthaltener Klauseln, Rechtsberatung mündlicher Absprachen in befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Ausschlussfristen, Verfallsklauseln.

Arbeitszeugnis

Prüfung und Beratung zu erstellten Arbeitszeugnissen bzgl. Form, Zeitpunkt, Inhalt und verschlüsselte Formulierungen, Beratung zu Rechtsfolgen bei Verletzung der Zeugnispflicht.

Abmahnung & Kündigung

Beratung zu Abmahnung, Voraussetzungen einer Kündigung, Sonder- und Änderungskündigungen, fristlose Kündigungen, Kündigung vor Dienstantritt, in der Probezeit, wegen Krankheit, betriebsbedingt, Kündigungsfrist, Klagefrist, Kündigung und Urlaubsanspruch und vieles mehr.

Abfindung & Aufhebungsvertrag

Interessenvertretung bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Aufhebungsverträge Abwicklungsverträge und Abfindung.

Mobbing

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld bei Mobbing, Kündigung bei Mobbing, Feststellung der Beweislage.

Sexuelle Belästigung

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld, Abmahnung, fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung.

Pflichten

Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bei Verletzung der Arbeitgeberpflichten: Arbeitsschutz, Persönlichkeitsschutz, Nichtraucherschutz, Erfüllung der Fürsorgepflicht, Gleichbehandlung aller Mitarbeiter.

Vergütung

Beratung und Vertretung rund um Lohn und Gehalt: Fehlende Vereinbarungen, Zahlungsmodalitäten, Gehaltsreduzierungen, Lohnfortzahlung.