Das allgemeine Strafrecht. Dieses umfasst Straftatbestände wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, sexuelle Nötigung, usw.
Das Jugendstrafrecht, mit seinen zahlreichen im Jugendgerichtsgesetz verankerten Verteidigungsmöglichkeiten.
Das Betäubungsmittelstrafrecht, bei dem für eine effektive Verteidigung genaue Kenntnis des Betäubungsmittelgesetzes unverzichtbar ist.
Hier ist die frühzeitige Mandatierung eines Strafverteidigers besonders wichtig, da im Hinblick auf Vorwürfe wie Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung/Tötung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch die Entfaltung von Verteidigungsaktivitäten im Ermittlungsverfahren oftmals viel erreicht werden kann.
Neben der klassischen Strafverteidigung widme ich meine Tätigkeit auch den Opfern von Straftaten. Ich begleite Sie im Ermittlungsverfahren gegen den Täter und stehe Ihnen bei polizeilichen Zeugenbefragungen bei. Ich vertrete Sie in diesem Fall als Nebenkläger vor Gericht und mache Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend.