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Wer sich mit einer Strafanzeige oder einem polizeilichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sieht, sollte sich von Anfang an effektiv und professionell vertreten bzw. verteidigen lassen.

Gerade im Strafrecht ist es wichtig, dass Ihnen so früh wie möglich ein Rechtsanwalt zur Seite steht, der Ihre Rechte kennt und diese gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht durchsetzt. Die Weichen für einen möglichst positiven Ausgang des Strafverfahrens werden nämlich häufig bereits im Ermittlungs­verfahren gestellt.

In unserer Kanzlei werden Sie auf allen Gebieten des Strafrechts umfassend beraten und vertreten. Durch unsere Beauftragung haben Sie die Gewissheit, dass Sie als Beschuldigter im Strafverfahren kompetente Verteidiger*innen an Ihrer Seite haben.

Sie werden auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts beraten und vertreten.

Beratungsschwerpunkte

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht. Dieses umfasst Straftatbestände wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, sexuelle Nötigung, usw.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht, mit seinen zahlreichen im Jugendgerichtsgesetz verankerten Verteidigungsmöglichkeiten.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht, bei dem für eine effektive Verteidigung genaue Kenntnis des Betäubungsmittelgesetzes unverzichtbar ist.

Verkehrstrafrecht

Hier ist die frühzeitige Mandatierung eines Strafverteidigers besonders wichtig, da im Hinblick auf Vorwürfe wie Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung/Tötung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch die Entfaltung von Verteidigungsaktivitäten im Ermittlungsverfahren oftmals viel erreicht werden kann.

Opferbetreuung

Neben der klassischen Strafverteidigung widme ich meine Tätigkeit auch den Opfern von Straftaten. Ich begleite Sie im Ermittlungsverfahren gegen den Täter und stehe Ihnen bei polizeilichen Zeugenbefragungen bei. Ich vertrete Sie in diesem Fall als Nebenkläger vor Gericht und mache Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend.